Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – keine Übertragbarkeit von Reststrommengen

Gesetzentwurf – Drucksache Nr. 17/5521

Durch den rot-grünen Atomkonsens wurde den AKW-Betreibern das Recht eingeräumt, Reststrommengen und dadurch ermöglichte längere Laufzeiten von älteren auf neuere Atomkraftwerke zu übertragen. Diese Möglichkeit könnten die Atomkonzerne bei Stilllegung der älteren AKWs nach dem "Atom"-Moratorium nun in Anspruch nehmen - und dadurch die Laufzeiten der neueren AKWs erheblich verlängern. DIE LINKE fordert, die Übertragbarkeit von Reststrommengen aus dem Atomgesetz zu streichen.