Fall Jasper wird im Bundestag beraten - Wahlprüfungsausschuss lehnt Wahlbeschwerde ab

Kathrin Vogler, MdB

Der Bundestag beschäftigt sich am Donnerstag erneut mit dem Fall Jasper. Anlass ist ein Wahlprüfungsverfahren, das ein Ibbenbürener Bürger angestrengt hatte. Dieser hatte die Auffassung vertreten, dass der falsche Doktortitel des CDU-Kandidaten auf den Stimmzetteln im Wahlkreis 129/Steinfurt III einen Wahlbetrug darstelle und deswegen Neuwahlen verlangt.
Wegen "Verfristung", wie es im Juristendeutsch heißt, hat der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags den Einspruch als unzulässig zurückgewiesen. Nun bleibt dem Beschwerdeführer noch der Gang vors Verfassungsgericht.

Kathrin Vogler, Abgeordnete der LINKEN aus dem Wahlkreis 129, sieht die Zurückweisung des Einspruchs kritisch. Zwar stimme es, dass der Wahlprüfungsausschuss formal keine andere Möglichkeit gehabt habe, aber der Ablauf der Frist sei ja auch nicht vom Himmel gefallen. Vogler: "Ich habe den konkreten Verdacht, dass Bundestagspräsidium und CDU-Führung den gekauften Doktortitel des Herrn Jasper so lange vertuscht haben, bis die Einspruchsfrist abgelaufen war. Erst kritische Nachfragen der Lokalpresse haben den Betrug ans Tageslicht gebracht. Den tatsächlichen Sachverhalt kann nur ein Gericht klären, das dann auch den Bundestagspräsidenten Lammert und den damaligen Kreisvorsitzenden der CDU, Karl-Josef-Laumann, als Zeugen vorladen kann."
Vogler hatte nach der Veröffentlichung des Titelbetrugs bei Bundestagspräsident Lammert beantragt, die Wahl im Wahlkreis 129 anzufechten und Neuwahlen zu veranlassen. Dieses hatte Lammert abgelehnt, weil er bezweifelte, dass der falsche Doktortitel wahlentscheidend gewesen sei. Gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern hatte Kathrin Vogler wiederholt den Rücktritt von Dieter Jasper gefordert, ohne Resonanz.

Weitere Informationen: Bundestagsdrucksache 17/4600, Anlage 47:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/046/1704600.pdf
http://www.kathrin-vogler.de/wahlkreis/im_wahlkreis/