Inhalte von Gesetzen und Verordnungen an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen messen

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4314

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht. Zu den Verpflichtungen gehört, Gesetze und Verordnungen an deren Inhalt zu messen und die Einbeziehung der Betroffenen zu gewährleisten. Da CDU/CSU und FDP sich dazu auch im Koalitionsvertrag verpflichteten und nach der GGO auch der Bundesbehindertenbeauftragte in alle Gesetzesvorhaben einzubeziehen ist, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, wird die Umsetzung seit Beginn der 17. WP hinterfragt.