Kein Werben fürs Sterben! - Geld für Gewaltprävention statt für Jugendoffiziere

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der LINKEN für das Münsterland und Mitglied im Unterausschuss Zivile Krisenprävention, fordert ein Ende des Werbens um Jugendliche durch die Bundeswehr in den Schulen unseres Landes. Nach der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht drängen auch im Münsterland Jugend- und Werbeoffiziere verstärkt in die Schulen, um der Bundeswehr den Nachwuchs für Einsätze in Afghanistan und anderswo zu sichern.

Im Bericht der Jugendoffiziere aus dem Jahr 2009 heißt es: „Die Jugendoffiziere arbeiten mit vielen jungen Pädagogen zusammen, die noch vor kurzem in der Referendarausbildung an Seminaren der Jugendoffiziere teilgenommen haben.“

Kathrin Vogler erklärt dazu:

„Schulen sollen ein Ort der Bildung sein, nicht der einseitigen Beeinflussung und Rekrutierung. Die Kooperationsvereinbarung in NRW zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr, die den Jugendoffizieren den Weg in die Schulen ebnet, lehne ich ab, auch den verstärkten Einsatz von Jugendoffizieren bei der Aus- und Weiterbildung Lehrerinnen und Lehrern. Dort geht es nicht um sachliche Information und Aufklärung, sondern um gezielte Beeinflussung von Lerninhalten.“

Vogler fordert deshalb anlässlich der Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag mehr Geld für Friedensbildung und Gewaltprävention, statt mehr Militärwerbung.

Vogler weiter: „Die Referendariatsausbildung muss bundeswehrfrei sein. Lehrerinnen und Lehrer brauchen eine Top-Ausbildung, die sie befähigt, Kinder und Jugendliche zu Gewaltfreiheit und Toleranz zu erziehen. Es ist beschämend, wenn Schulen erfolgreiche Gewaltpräventionsprogramme wie „faustlos“ nur auf Grund von Privatspenden durchführen können, während die Bundeswehr mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt in Schulen fürs Töten und Sterben werben kann. Auch Fortbildungen gegen Mobbing müssen Lehrkräfte aus der eigenen Tasche bezahlen, während Militärseminare mit Truppenbesuchen in der Regel kostenfrei sind.“

Sie weist darauf hin, dass die Gewissensfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes auch für Lehrkräfte und Schüler gilt, die sich an Bundeswehrveranstaltungen in ihren Schulen nicht beteiligen wollen.