Kinderarmut in Deutschland – Eine soziale Herausforderung verlangt nach Antworten
Kinderarmut in der Bundesrepublik hat viele Seiten. Sie manifestiert sich als Mangel an Bildung, Gesundheit, Mobilität, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, Kultur, ja sogar an gesunder Ernährung. Das verfügbare Einkommen ist dabei der entscheidende Faktor. Seit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts beschleunigt sich der Anstieg der Kinderarmut. Jedes vierte Kind unter 5 Jahren lebt nach den Kriterien der EU in relativer Armut. Etwa 1,7 Millionen Kinder befinden sich im Bezug von Sozialgeld und leben damit auf einem Einkommensniveau, das sie von einer angemessenen sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt.
Das Armutsrisiko für Kinder ist dann noch höher, wenn sie in Ostdeutschland geboren werden, Eltern mit Migrationshintergrund haben oder bei einem allein erziehenden Elternteil aufwachsen. Kinderarmut ist eine der sozialen Herausforderungen des Jahrzehnts. Die bisherigen sozial-staatlichen Antworten sind alles andere als ausreichend. Insbesondere Kindergeld, Kinder-freibetrag und Kinderzuschlag sind in der gegenwärtigen Form als Leistungssystem zur Verhinderung von Kinderarmut völlig ungeeignet und dringend reformbedürftig.
Die Bedarfsgemeinschaft ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung eine sozialpolitische Fehl-konstruktion, weil sie dem Anspruch, das Existenzminimum von Kindern eigenständig und unabhängig vom Familieneinkommen abzusichern, nicht gerecht wird und darüber hinaus ignoriert, dass Kinder eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit einem eigenständigen Anspruch auf einen Anteil an den gesellschaftlichen Ressourcen sind. Die Antwort auf die Kinderarmut kann aber nicht der weitere Abbau sondern muss ein Ausbau des Sozialstaats sein.
DIE LINKE. fordert deshalb die Einführung einer individuellen und bedarfsorientierten Kinder-grundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder. In einem ersten Schritt müssen mit Hilfe der Instrumente Kindergeld und Kinderzuschlag alle Kinder aus dem Sozialgeldbezug herausgeholt werden. Kinder unter 18 Jahren sind nicht mehr als Teil von Bedarfsgemeinschaften für den Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II zu behandeln. Der Kinderzuschlag wird ergänzend zum Kindergeld zu einer ergänzenden Leistung für Kinder von Eltern mit geringen Einkommen und Kinder von EmpfängerInnen von ALG II oder Sozialhilfe ausgebaut, der ihnen, in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens den Zugang zu ihrem soziokulturellen Existenzminimum in Höhe von 420 Euro garantiert.