Leserbrief zu Berichterstattung der EV zum AMNOG

Kathrin Vogler, MdB

Herzlichen Dank für die ausführliche Berichterstattung zu den Folgen des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) in der Samstagsausgabe der EV. Als Gesundheitspolitikerin bekomme ich derzeit viel Post von Versicherten, Ärzten und Apothekern mit ähnlichen Klagen. Bei aller berechtigten Kritik an der Gesundheitspolitik von Minister Rösler (FDP) darf nicht vergessen werden, dass die Grundzüge dieser verfehlten Politik schon in der Ära von Ulla Schmidt (SPD) angelegt wurden. Die Rabattverträge, die von jeder Kasse einzeln mit den jeweiligen Herstellerfirmen ausgehandelt werden und dann das Verordnungsverhalten der Ärztinnen und Ärzte steuern sollen, führen schon per se zu mehr Intransparenz, mehr Bürokratie und bergen zudem ein hohes Risiko für Korruption.

Nun hat die Bundesregierung dieses Konzept noch mit dem Element der Aufzahlung weiter verschlimmert. Der Gedanke dahinter ist klar: Wahlfreiheit für jene, die es sich leisten können, für die anderen nur Basisversorgung. Dasselbe erleben wir auch bei der ambulanten ärztlichen Versorgung. Auch hier sollen nun Wahltarife ermöglichen, dass Versicherte der gesetzlichen Kassen zunächst privat mit ihrem Arzt abrechnen und dann nur einen Teil von ihrer Kasse erstattet bekommen. Auch dabei können sich die Versicherten nie sicher sein, auf welchen Kosten sie letztlich sitzen bleiben werden. Auch dies ist das Konzept „Wahlfreiheit für Wohhabende, Basisversorgung für den Rest“. Daniel Bahr, heute Parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsministerium und FDP-Landesvorsitzender, hat noch 2009 ganz offen erklärt: Die FDP will bei einer Regierungsbeteiligung nach der Bundestagswahl die gesetzliche Krankenversicherung abschaffen.“ Und: „Die FDP tritt seit längerem für die Privatisierung des gesamten Krankenversicherungssystems ein.“
Auf diesem Weg ist die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit Vorkasse, Kopfpauschale und Wahlfreiheit für Reiche ein ganzes Stück vorangeschritten. Im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch der anderen Beteiligten im Gesundheitswesen, ist das nicht.