Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten nur noch bis Jahresende zugänglich

Kathrin Vogler, MdB

Auch wer von Ost nach West ging, sollte Lohnnachweise spätestens jetzt prüfen!
Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete für das Münsterland informiert:

Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten läuft Ende des Jahres, zum 31.12.2011 aus.

Etwa 286.000 Personen der Jahrgänge 1946 bis 1974 mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern haben ihre Rentenversicherungskonten noch nicht vollständig geklärt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., hervor.

Für diese Menschen wird es höchste Zeit, ihre Unterlagen über Beschäftigungszeiten in der DDR beizubringen, denn die Lohnunterlagen sind wichtig für die Feststellung der Rentenanwartschaften und unter Umständen bares Geld.

Auch in Westdeutschland lebende Menschen, die die DDR verlassen haben bzw. die nach 1990 in die alten Bundesländer gegangen sind, können betroffen sein. Sie müssten ebenfalls schnell prüfen, ob ihnen noch Lohnnachweise fehlen.

Handlungsbedarf für eine gesonderte Information der Öffentlichkeit sieht die Bundesregierung trotz der hohen Anzahl von ungeklärten Rentenkonten nicht, weil der Fristablauf lange genug bekannt sei. „Die Initiative zur Kontenklärung müsste daher bereits im eigenen Interesse der Versicherten liegen“, heißt es in der Antwort.

Ursprünglich sollte die Aufbewahrungsfrist schon 2006 enden. Nach einer Initiative der Linksfraktion war die Zeitspanne um fünf Jahre verlängert worden.

Weitere Hilfe und Information erhalten Sie im Wahlkreisbüro von Kathrin Vogler, Rheiner Str.39 in Emsdetten oder unter der Telefonnummer 02572/9607760