Patienten brauchen dringend mehr Rechte bei Behandlungsfehlern – Bericht der Gutachterkommissionen deckt nur Spitze des Eisbergs auf

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

„Die Äußerungen der Ärztekammer über ärztliche Behandlungsfehlern sind pure Augenwischerei“, kommentiert Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, den Bericht über die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, der gestern von der Bundesärztekammer vorgestellt wurde.

„Die 11.000 Patienten, die sich an Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern gewandt haben, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Experten gehen von mehreren hunderttausend Patienten aus, die im Laufe eines Jahres durch einen Ärzte-Fehler geschädigt werden.

Die meisten allerdings haben berechtigtes Misstrauen gegenüber Schlichtungsstellen, die von Ärzteorganisationen  betrieben werden, erst recht weil viele der Gutachter nicht in dem Ruf stehen, sich gegen ihre Standeskollegen für die Interessen der Betroffenen einzusetzen. Endlose und anstrengende Verfahren, bei denen die Patienten auch noch die Beweislast haben, stellen eine weitere hohe Hürde für Geschädigte dar.

Darum fordert DIE LINKE ein Patientenrechtegesetz, das diesen Namen wirklich verdient: Dazu gehören nicht zuletzt eine Reform des Gutachterwesens, Beweiserleichterungen für die Patienten und ein Entschädigungsfonds. Nur so können Patienten, die durch Erkrankung und durch den Behandlungsfehler oft doppelt gehandicapt sind, zeitnah zu ihrem Recht kommen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt für Patientinnen und Patienten keine große Hilfe dar. Schließlich hat die Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf auch mehr Wert auf die Zustimmung der Ärzteschaft als auf die der Betroffenen gelegt. Selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, hat deswegen Änderungen zu zentralen Punkten angemahnt.