Rechtliche Möglichkeiten für die Erteilung eines Ausfuhrverbots für das Betäubungsmittel Thiopental-Natrium

Dringliche Frage 1

Kann die Bundesregierung Agenturmeldungen vom 24. Januar 2011 bestätigen, wonach das Bundesgesundheitsministeriumes zwar begrüßen würde, wenn deutsche Pharmafirmen und der Großhandel dem Ersuchen aus den USA zur Lieferungdes für die Todesspritze benötigten Betäubungsmittels Thiopental-Natrium nicht nachkommen, es aber in seinem Geschäftsbereich keine rechtlichen Möglichkeiten zur Erteilungeines Ausfuhrverbots sieht?