Rechtswidrige Ein-Euro-Jobs

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/8083

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs die JobCenter den betroffenen Personen einen Wertersatz für die geleistete Arbeit gewähren müssen. Nach Angaben u.a. des Bundesrechnungshofs erfüllen Ein-Euro-Jobs massenhaft nicht die gesetzlichen Auflagen - insbesondere sind sie häufig nicht zusätzlich. Die Kleine Anfrage thematisiert alle Aspekte rund um das Urteil und zielt auf eine breite Aufklärung, damit die betroffenen Personen ihre Ansprüche realisieren.