Regelungen im Außenhandelsgesetz als mögliche Grundlage zur Erteilung eines Ausfuhrverbots für das Betäubungsmittel Thiopental-Natrium

Dringliche Frage 2

Kann die Bundesregierung Agenturmeldungen vom 24. Januar 2011 bestätigen, wonach ein Ausfuhrverbot über entsprechende Regelungen im Außenhandelsgesetz möglich sei, das in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums falle, und welche weiteren rechtlichen und verbindlichen Schritte jenseits des bloßen Appells des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, erwägt die Bundesregierung – gegebenenfalls unter der Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums –, um eine Lieferung des für die Todesspritzen in den USA benötigten Betäubungsmittels Thiopental-Natrium zu verhindern?

Zum selben Thema stellte Kathrin Vogler eine schriftliche Frage. Den Wortlaut der Frage und Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Daniel Bahr lesen Sie hier.