Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/10271

100 Wohnungen wurden im Juni wegen einer virtuellen Protestaktion durch "Denial of Service"-Anfragen gegen die Musikverwertungsgesellschaft GEMA durchsucht. Ermittelt wird wegen "Computersabotage". Laut der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt soll die Repression eine "heilsame Schockwirkung" entfalten. Allerdings wird zu wenig gewürdigt, dass es sich um eine "virtuelle Versammlung" handelt, deren Schutzwürdigkeit unter dem Versammlungsrecht geprüft werden muss.