Schriftliche Fragen im Juli

zu AMNOG

1. Wird die Bundesregierung die im Entwurf zum Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) vorgesehene Fördersumme aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Höhe von 5,2 Mio. Euro pro Jahr herabsetzen, wenn sich die Private Krankenversicherung an ihre jüngsten Verlautbarungen (siehe PKV PUBLIK AUSGABE 6/2010) hält und eine angemessene finanzielle Beteiligung gewährt, oder sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung diese ca. 500.000 Euro pro Jahr additiv zur Verfügung stehen?

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