Tatsächliche Ausgestaltung des ungarischen Asylsystems

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/9297

Aus Berichten von Menschenrechtsorganisationen geht eindeutig hervor, dass die Zustände im ungarischen Asylsystem nicht den Anforderungen des internationalen Flüchtlingsrechts entsprechen. Dennoch überstellt die Bundesrepublik Asylsuchende nach Ungarn, wenn diese dort in die EU eingereist sind. In einer früheren Antwort hatte die Bundesregierung allein die geltende Rechtslage in Ungarn dargestellt, war aber auf die berichteten tatsächlichen Defizite nicht weiter eingegangen.