Todesspritzen aus deutscher Produktion

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/10222

Die Anti-Folter-Richtlinie der EU verbietet den Export von bestimmten Arzneimitteln, wenn sie für Hinrichtungszwecke missbraucht werden. Für medizinisch wenig bedeutsame Mittel funktioniert das einigermaßen gut, aber diese sollen aufgrund von Bezugsproblemen durch andere, häufig verwendete Arzneimittel ersetzt werden. DIE LINKE fragt nach Exportbeschränkungen, Verstößen, weiteren Handlungsoptionen und realen Auswirkungen.