Umfang und Auswirkungen der Auffüllbeträge bei Renten in Ostdeutschland

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/8636

Mit der Überführung der DDR-Altersversorgungen in Bundesrecht entstand das Konstrukt der Auffüllbeträge. Diese sollten für eine Übergangszeit einen Bestandsschutz für diejenigen Rentnerinnen und Rentner sichern, deren Ansprüche nach DDR-Recht höher waren als die nach neuem Recht. Ab 1. Januar 1996 wurden die Auffüllbeträge bei Rentenanpassungen gegengerechnet und damit de facto abgeschmolzen. Im Ergebnis erhielten viele Betroffene jahrelang, zum Teil bis heute, keine Rentenerhöhung.