Umgang der Bundeswehr mit den gesundheitlichen Folgen der Verwendung von radioaktiver Leuchtfarbe

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/9271

Über Jahrzehnte waren Bundeswehr- und NVA-Angehörige radioaktiver Strahlung ausgesetzt. Bislang verweigerte sich die Bundeswehr einer großzügigen Anerkennungs- und Entschädigungspraxis. Es besteht der Verdacht, dass hinsichtlich der Risiken der Verwendung von radioaktiver Leuchtfarbe nicht alle verfügbaren Informationen offengelegt worden sind. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierzu Auskunft zu geben und zu erläutern, wie die angekündigte Einrichtung einer Stiftung den Betroffenen helfen soll.