Umsetzung der Abschiebungsrichtlinie der Europäischen Union und die Praxis der Abschiebungshaft
Die Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie bietet den Anlass, um eine kritische Bestandsaufnahme der Richtlinienumsetzung und der gegenwärtigen Abschiebungs- bzw. Abschiebungshaftpraxis in Deutschland vorzunehmen. Insbesondere die Inhaftierung von Minderjährigen und besonders Schutzbedürftigen sowie die Höchstdauer von bis zu 18 Monaten Haft zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes (Ausreisepflicht) sind ein fortdauernder Skandal.