Umsetzung der Listen terroristischer Organisationen und Personen von EU und UN

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/9544

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die Vereinten Nationen (UN) und der Rat der EU sogenannte Terrorlisten eingeführt. Gelder, finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftlichen Ressourcen der in der Liste aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften sind einzufrieren, ihnen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. DIE LINKE fragt zur Umsetzung der genannten Sanktionen.