Unterstützung in Deutschland anerkannter Asylberechtigter in Auslieferungsverfahren im Ausland

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/10283

Aufgrund von Interpolhaftbefehlen werden immer wieder deutsche Staatsangehörige oder Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in Deutschland in Drittstaaten in Auslieferungshaft genommen, weil sie in der Türkei in Abwesenheit in politischen Prozessen verurteilt wurden. In Deutschland wurden wiederum Bürger anderer EU-Staaten oder Personen, die dort anerkannte Flüchtlinge sind, aufgrund türkischer Haftbefehle inhaftiert. DIE LINKE fragt nach Umfang und Details solcher Verfahren.