Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin - wie funktioniert das?

Aktualisierung

Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese besteht aus den Mitgliedern des deutschen Bundestags und ebenso vielen Wahlmännern und Wahlfrauen, die von den Landesparlamenten benannt werden. Die 15. Bundesversammlung, die spätestens am 18.3.2012 stattfinden muss, hat also 1240 wahlberechtigte Mitglieder. Insgesamt verfügen CDU/CSU und FDP in der Bundesversammlung über die absolute Mehrheit. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. In der Geschichte ist es aber noch nie vorgekommen, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin der Minderheit gewählt wurde.

Der Bundestagspräsident, also jetzt Norbert Lammert (CDU) organisiert und leitet die Bundesversammlung.

Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann dem Bundestagspräsidenten Wahlvorschläge einreichen. Gewählt werden kann, wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzt und mindestens 40 Jahre alt ist.

Die Wahl erfolgt geheim und ohne Aussprache. In den ersten beiden Wahlgängen ist gewählt, wer eine absolute Mehrheit erreicht, also mindestens 621 Stimmen. Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit der Stimmen. Für jeden neuen Wahlgang können auch weitere Kandidaturen eingereicht werden.

Die Amtszeit des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin beträgt ab dem Zeitpunkt der Annahme der Wahl fünf Jahre. Eine zweite Amtszeit ist zulässig.

Bisherige Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland:

Vor der Wahl von Theodor Heuss übte Karl Arnold als Bundesratspräsident das Amt aus, seit dem Rücktritt von Christian Wulff amtiert bis zur Neuwahl der jetzige Bundesratspräsident Horst Seehofer.