Zur Zukunft der Gleichbehandlung

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/5547

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat sich nach fünf Jahren Praxis als "zahnloser Tiger" gezeigt. Dennoch bestehen positive Ansätze, die, wenn sie konsequent weiterentwickelt werden, den Betroffenen erheblich helfen würden. Insbesondere würde den Betroffenen eine ausgebaute Betreuungsstruktur, ein Verbandsklagerecht und erweiterte Klagefristen helfen.