Zusatzbeiträge zum Jahr 2011

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/4578

Es sollen Daten über Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) herausgefunden werden, die öffentlich kritisierbar sind. So z.B. die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V auf 0,00 Euro. Dies hat zur Folge, dass ALG-II-Bezieher die Zusatzbeiträge komplett selbst zahlen müssen.