Bedarfsgerechte Finanzierung für Krankenhäuser - Vogler hält Vorschlag von NRW-Gesundheitsministerin Steffens für unzureichend

NRWPressemitteilungGesundheitKrankenhäuser

In der Krankenhausfinanzierung forderte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) jüngst die Einführung einer „dritten Säule“. Demnach sollen neben der Finanzierung der Betriebskosten durch die Kassen und der Investitionskosten durch die Länder zusätzliche Landesmittel für Bereiche bereitgestellt werden, die die Politik für notwendig und prioritär erachte.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Deutschen Bundestag, Kathrin Vogler, erklärt dazu: „Der Befund ist richtig: Das derzeitige Finanzierungssystem der Kliniken in Deutschland hat zu einer schon heute in weiten Teilen unzureichenden medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und zu enormen Belastungen für die Beschäftigten geführt. Dem entgegen steuern zu wollen, ist richtig. Doch dafür muss grundsätzlich Schluss sein mit den marktradikalen Mechanismen im Gesundheitswesen. Lediglich mehr Geld in das nicht funktionierende System zu pumpen, um damit in wenigen Teilbereichen eine politische Steuerung zu erkaufen, ist ein herumdoktern an den Symptomen. Darüber hinaus muss das Land NRW endlich seiner Verpflichtung nachkommen, die notwendigen Investitionskosten der Krankenhäuser auch wirklich zu bezahlen.“

Vogler weiter: „Insbesondere das System der Fallpauschalen zur Finanzierung der Betriebskosten hat zu den von Steffens beklagten Auswüchsen geführt. Krankenhäuser stehen in Konkurrenz zueinander und müssen gewinnträchtige Stationen und Behandlungen bevorzugen, um in diesem Wettbewerb zu bestehen. Hinzu kommt ein von den Ländern verursachter Investitionsstau von mehreren Milliarden Euro bundesweit. Auch das Land NRW kommt seiner Verpflichtung nur unzureichend nach, für den Bau und die Instandhaltung von Krankenhäusern aufzukommen. Was wir also brauchen, ist keine „dritte Säule“, sondern eine für alle Bereiche geltende Finanzierung, die sich am medizinischen Bedarf und nicht an wirtschaftlichen Kriterien orientiert.“