Ärztliche Zwangsmaßnahmen auch bald stationär möglich

Alexandra Grossmann/doccheck.com

Am 5. April berichtete die Seite Doccheck.com über ärztliche Zwangsmaßnahmen. Zurzeit gibt es noch eine Lücke im Gesetz, welche eine Zwangsbehandlung in einer stationären Klinik verhindert. Dies will die Bundesregierung nun ändern.

Am 5. April berichtete die Seite Doccheck.com über ärztliche Zwangsmaßnahmen. Zurzeit gibt es noch eine Lücke im Gesetz, welche eine Zwangsbehandlung in einer stationären Klinik verhindert. Dies will die Bundesregierung nun ändern.

Hierzu sei noch in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesänderung zur Zwangsbehandlung von Patienten. Das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten schließe eine Lücke, die mit der im Grundgesetz verankerten Schutzpflicht des Staates nicht vereinbar ist.

Dazu Kathrin Vogler:

Das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten droht, seinem Namen nicht gerecht zu werden. Die Zahl von Zwangsbehandlungen muss verringert und das Selbstbestimmungsrecht von Betreuten wirklich gestärkt werden. Bei dem geplanten Gesetz geht es aber vielleicht vor allem darum, Rechtssicherheit für die Einrichtungen herzustellen. Der Nutzen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen insbesondere in der Psychiatrie ist umstritten, wir brauchen dazu endlich eine substantielle Forschung.

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