Angekündigte Erleichterungen bei der Behandlung mit Cannabis als Medizin
Drucksache Nr.18/04315 - Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hat Erleichterungen bei der Verwendung von Cannabis als Medizin angegündigt. Dabei existieren eine Reihe von offenen Fragen, etwa was den Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken, die Erstattungsfähigkeit von Cannabis durch die Krankenkassen oder die Versorgungssituation mit medizinischen Cannabis anbetrifft.
Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler hat Erleichterungen bei der Verwendung von Cannabis als Medizin angegündigt. Dabei existieren eine Reihe von offenen Fragen, etwa was den Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken, die Erstattungsfähigkeit von Cannabis durch die Krankenkassen oder die Versorgungssituation mit medizinischen Cannabis anbetrifft.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/04539 vor.
