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Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen-Wettbewerb

Anmerkungen zur Antwort der Bundesregierung

Kathrin Vogler beklagt, dass die Bundesregierung bei den Vorfällen in der kkh – wie auch bei Ärzte-Korruption oder Medizinprodukte-Skandalen üblich – nur Einzelfälle und Einzeltäter sehen will. So lehnt sie auch gesetzliche Neuregelungen als unnötig ab und drückt sich darum, Verantwortung zu übernehmen.

Warum sollten aber diese Mitarbeiter auf eigene Faust so gehandelt haben und kranke, also teure Versicherte zur Kündigung gedrängt haben, da nicht sie persönlich, sondern nur das Unternehmen einen Vorteil haben würde? Letztlich haben sie sich doch nur die Philosophie des Vorstands zu eigen gemacht: Dieser hat nämlich an die Beschäftigten Prämien gezahlt hat für die Gewinnung ganz bestimmter Mitglieder, mit Zielvorgaben hinsichtlich Mindesteinkommen und andrer Kriterien.

Krankenkassen dürfen also weiterhin straflos gegen Gesetze verstoßen und ältere, ärmere bzw. kränkere Versicherte diskriminieren. Erst wenn es auffliegt und sie sich dann auch in der Zukunft noch störrisch und beratungsresistent zeigen, riskieren sie ein Zwangsgeld. Ein Schwarzfahrer, der erwischt wird, bleibt aber auch nicht straffrei, sofern er nur bereit ist, in Zukunft immer ein Ticket zu erwerben, sondern muss ein zig-fach teureres „erhöhtes Beförderungsentgelt“ bezahlen. Um Krankenkassen vor gesetzwidrigem Verhalten abzuschrecken, sollte dies auch nachträglich sanktioniert werden. Hier besteht Handlungsbedarf zum Schutz der Versicherten, insbesondere der Kränkeren.


Untenstehend finden Sie einen Verweis zur kleinen Anfrage, die gesamte Antwort der Bundesregierung und einen Bericht im Focus.

Lesen Sie hier nun eine Auswertung dieser Antwort:

 

Allgemeine Anmerkung:

Entgegen der bei der Beantwortung von Fragen der LINKEN oft üblichen Praxis hat sich die Bundesregierung bei ihrer Antwort bemüht, die Fragen ausführlich und sachlich zu beantworten. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kathrin Vogler und Harald Weinberg inhaltlich mit den Antworten immer übereinstimmen.

Diskriminierung von ärmeren oder kränkeren Versicherten nur in Ausnahmefällen?

Die Bundesregierung versucht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIELINKE, das Problem der Diskriminierung von älteren und kränkeren Versicherten durch Krankenkassen herunterzuspielen:

- Die in der HAZ und frontal21 erwähnten Vorfälle seien nur Diskriminierungs-Versuche und Einzelfälle (siehe Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung),

- Es handele sich keineswegs um eine flächendeckende systematische Diskriminierung von alten und Versicherten (ebenda).

Kathrin Vogler erklärt dazu:

Wie wir das bei korrupten Ärzten oder Skandalen um gefährliche Medizinprodukte gewohnt sind: In den Augen der Bundesregierung handelt es sich immer nur Einzelfälle und Einzeltäter. Gesetzliche Regelungen seien deshalb natürlich auch nicht geboten. So drückt sich die Bundesregierung ein ums andre Mal darum, Verantwortung zu übernehmen.“ Ist der Morbi-RSA ausreichend?

Die Bundesregierung behauptet, Anreize zur Risikoselektion durch die Kassen, also im Klartext, Anreize Versicherte in erwünschte und unerwünschte aufzuteilen, wäre seit Einführung der freien Kassenwahl 1994 mit dem Alt-RSA und den Weiterentwicklungen 2001 und 2007 entgegengewirkt worden. Das ist natürlich richtig, ohne RSA wäre das System auch bei freier Kassenwahl wohl kollabiert. Die Frage, die sich stellt ist, wie weit ein Ausgleich gehen soll. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, an der bestehenden Regelung etwas zu ändern, sie will also weiterhin den Wettbewerb um wirtschaftlich interessante Versicherte. (Frage 10). Den Daten von Göpffarth, Referatsleiter im Referat RSA im Bundesversicherungsamt, wonach Versicherte mit geringen Jahresausgaben den Kassen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds in Höhe der dreieinhalbfachen Ausgaben erhalten widerspricht die Bundesregierung nicht. Sie widerspricht auch nicht, dass für Versicherte mit hohen Kosten, teils weniger als 50 Prozent der Kosten gedeckt werden. Ebenso wenig dem Fakt, dass trotz Verbesserungen in den letzten Jahren, junge Versicherte Überdeckungen und ältere Versicherte Unterdeckungen verursachen (Fragen 11 und 12). Zu welchem Wettbewerb das führt, dazu muss man eigentlich nur eins und eins zusammenzählen. Die Anzahl der im Morbi-RSA berücksichtigten Krankheiten soll bei maximal 80 bleiben (Frage 22).

Harald Weinberg dazu:

Die Bundesregierung hält weiterhin an einemWettbewerb um die jungen und gesunden Versicherten fest, obwohl es Möglichkeiten gäbe, dies zu unterbinden. DieserWettbewerb macht Ältere und Kranke zu unerwünschten Versicherten.“ Aufklärung der Vorfälle bei der KKH-Allianz?

Es war nicht zu erwarten, dass die KKH-Allianz nach der Innenrevision laut zugeben würde, dass der Vorstand für die unzulässigen Anrufe und Bemühungen, bestimmte teure Versicherte zur Kündigung zu bewegen, eine unmittelbare Verantwortung anerkennen würde. So erklärt der Bericht der Innenrevision (laut Antwort der Bundesregierung, siehe Frage 2), dass „an der Aktion nur eine geringe Zahl von Mitarbeitern beteiligt gewesen sei, die Gespräche seien lediglich von zwei Mitarbeitern geführt worden.

Kathrin Vogler erklärt dazu:

Für mich stellt sich die Frage :Warum sollten denn diese Mitarbeiter auf eigene Faust so gehandelt haben, da nicht sie persönlich, sondern nur das Unternehmen einen Vorteil haben würde? Letztlich haben sie sich doch nur die Philosophie des Vorstands zu eigen gemacht: Dieser hat nämlich an die Beschäftigten Prämien gezahlt hat für die Gewinnung ganz bestimmter Mitglieder, mit Zielvorgaben hinsichtlich Mindesteinkommen und andrer Kriterien. Auch wenn diese Prämienzahlungen ebenfalls gesetzeswidrig sind (die Bundesregierung hat dies auf Frage 9 bestätigt): Die Mitarbeiter mussten – auch ohne konkrete Anweisung – davon ausgehen, dass ihr Verhalten demWillen des Vorstands entspräche, wenn sie dazu beitrügen, teure Versicherte (so genannte schlechte Risiken) loszuwerden. So mag es zwar sein, dass „eine unmittelbare Verantwortung des Vorstands der Krankenkasse nach gegenwärtigen Erkenntnistand nicht festgestellt werden“ kann (siehe Frage 2). Aber eine mittelbare Verantwortung ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Spannend bleibt auch abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse die noch ausstehende ausführliche Prüfung desBerichts der Innenrevision durch das BVA ergeben werden. (siehe ebenfalls Frage 2).

Optimieren der Versichertenstruktur – legal und illegal

Als legale Möglichkeit nennt die Bundesregierung Satzungsleistungen und Wahltarife. Ungeeignet sind „zusätzliche Leistungen für besondere Leistungsbedarfe“, also Leistungen für Kranke. Im Umkehrschluss sind Leistungen, für die es zwar keinen objektiven Bedarf, aber ein Bedürfnis, gerade bei gesunden Versicherten gibt (Yoga-Kurse, Homöopathie), geeignete Marketing-Instrumente.

Ebenso Wahltarife, die sich im Kern immer an Gesunde richten. Ein medizinischer Nutzen ist nicht bewiesen. Die Antwort ist sehr verklausuliert, sagt aber letztlich dies aus (Frage 13). Eine weitere legale Möglichkeit ist Werbung (Frage 17 und 18). Wir sind der Auffassung, dass Werbung, die nur zu dem Zweck durchgeführt wird, „gute“ Versicherte zum Wechsel von einer Kasse zur anderen zu bewegen, der Versorgung nichts bringt und systemisch betrachtet, herausgeschmissenes Geld ist. Besser würde man dieses Geld in die Versorgung stecken. Hier führt die Bundesregierung aus, dass es Obergrenzen gibt, die in den Wettbewerbsgrundsätzen der Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern festgelegt sind. Diese betragen 0,15 % der monatlichen Bezugsgröße je Mitglied pro Jahr, also 4,04 Euro je Mitglied oder etwa 202 Millionen Euro GKV-weit

(vgl.http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_349/nn_1046658/DE/Krankenversicherung/Wettbewerbsgrundsaetze,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Wettbewerbsgrundsaetze.pdf , Seite 4)

Als illegale Möglichkeiten, deren Durchführung bereits bekannt wurde, nennt die Bundesregierung die Reaktionen der übrigen Kassen im Zusammenhang mit der Schließung der City-BKK und die Vorgänge um die KKH-Allianz (Frage 15 und 16).

Harald Weinberg dazu:

Die Bundesregierung will, dass die Kassen lieber viel Geld ausgeben, um sich gegenseitig junge und gesunde Mitglieder abspenstig zu machen, als dieses Geld in die Versorgung Kranker zu stecken. Das ist Verschwendung, denn der Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Versorgung Kranker.“ Sanktionen gegen gesetzwidrig handelnde Kassen?

Die „allgemeinen Aufsichtsmittel“ und Sanktionen, die den Aufsichtsbehörden bei kritikwürdigem Verhalten von Kassen zur Verfügung stehen, scheinen bei Weitem nicht ausreichend (vgl. Frage 3 und 4). Das hatte Kathrin Vogler schon bei ihren „mündlichen Fragen“ vom 7.11.2012 befürchtet und darum in dieser Kleinen Anfrage nachgehakt.

Die Bundesregierung schildert in ihrer Antwort: Wenn eine Kasse gesetzwidrig zuungunsten von Versicherten handelt und dies der Aufsichtsbehörde bekannt wird, hat sie zunächst lediglich zu befürchten, dass das BVA eine Beratung zur Behebung der Rechtsverletzung anbietet und einen Verpflichtungsbescheid erlässt, um die Rechtsverletzung zu beheben. Eine weitergehende Bestrafung ist nicht vorgesehen. Erst wenn die Kasse sich dann nicht einsichtig verhält, könnte es zu Zwangsmaßnahmen kommen. Demnach wird Fehlverhalten, das in der Vergangenheit erfolgte, nicht weiter sanktioniert.

Kathrin Vogler erklärt dazu:

Krankenkassen dürfen also straflos gegen Gesetze verstoßen und ältere bzw. kränkere Versicherte diskriminieren. Erst wenn es auffliegt und sie sich dann auch in der Zukunft noch störrisch und beratungsresistent zeigen, riskieren sie ein Zwangsgeld. Ein Schwarzfahrer, der erwischt wird, bleibt auch nicht straffrei, sofern er in Zukunft immer ein Ticket erwirbt. Um Krankenkassen vor gesetzwidrigem Verhalten abzuschrecken, sollte dies auch nachträglich sanktioniert werden. Hier besteht Handlungsbedarf zum Schutz der Versicherten, insbesondere der Kränkeren.

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