Bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen – Privatversicherung abschaffen

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung ist völlig unzureichend

Zu lange Wartezeiten für gesetzlich Versicherte, zu wenig Ärztinnen und Ärzte vor allem auf dem Lande, aber auch in den Stadtteilen, wo weniger Privatversicherte leben – viele Patientinnen und Patienten haben das schon leidvoll erfahren. Letzte Woche wurde im Bundestag in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung debattiert, der zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung führen soll. Aber was die Koalition von CDU/CSU und SPD plant, reicht hinten und vorne nicht.

Ein zentraler Punkt des Regierungsvorhabens sind „Servicestellen“, die dafür sorgen sollen, dass auch gesetzlich Versicherte spätestens innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Doch diese Terminvergabestellen bräuchte es laut Kathrin Vogler überhaupt nicht, wenn eine der Hauptforderungen der LINKEN erfüllt ist: „Wenn wir die Private Krankenversicherung für die Regelversorgung abschaffen und eine solidarische Bürgerversicherung für alle haben, dann bekommen alle Kranken schneller einen Termin Doch so lange es das unheilvolle Nebeneinander dieser beiden Versicherungssysteme gibt, werden immer die Privatpatientinnen und -patienten vorgezogen, weil die Ärzte an ihnen mehr verdienen.“

DIE LINKE will darüber hinaus eine bedarfsgerechte Versorgung für alle sicherstellen. Dazu will sie bei der Bedarfsplanung alle Bereiche der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung einbeziehen, nicht nur die Ärzteschaft. Regionale Gremien, etwa Gesundheitskonferenzen, an denen Kommunen und Länder, Leistungsbringerinnen und -erbringer, Patientenvertreterinnen und -vertreter sowie Krankenkassen beteiligt sind, könnten dazu beitragen, die vorhandenen Ressourcen so zu verwenden, dass alle Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten. Dort, wo sich zu viele Ärztinnen und Ärzte niedergelassen haben, müssen Arztsitze zugunsten unterdurchschnittlich versorgter Regionen gestrichen werden.

Bei der Versorgung mit Arztpraxen, Physiotherapeuten oder auch Pflegediensten muss aber auch berücksichtigt werden, wie die Patientinnen und Patienten dorthin kommen, und welche Angebote es im Öffentlichen Personennahverkehr gibt. Zudem gilt es, die Mobilität der Patientinnen und Patienten, aber auch die der Leistungserbringerinnen und -erbringer zu erhöhen. Dazu sind in Modellversuchen fahrende barrierefreie Praxen sowie Shuttle-Services zu erproben.

Die Pläne der Bundesregierung werden die Versorgungsprobleme in der ambulanten Versorgung nicht lösen. Vielleicht gelingt es aber in den kommenden Monaten noch, wenigstens im Rahmen der parlamentarischen Beratung ein paar Verbesserungen zu erzielen.