Kritik am neuen Bundesteilhabegesetz

Cordula Rode/Lebenshilfe Witten/WAZ

Am 24. September 2016 berichtete die WAZ über die Fachdiskussion zum geplanten Bundesteilhabegesetz, an der auch Kathrin Vogler teilgenommen hat. Eingeladen hatten die Lebenshilfe Witten mit die Lebenshilfe Bochum, der Christopherus-Lebensgemeinschaft sowie die Caritas.

Am 24. September 2016 berichtete die WAZ über die Fachdiskussion zum geplanten Bundesteilhabegesetz, an der auch Kathrin Vogler teilgenommen hat. Eingeladen hatten die Lebenshilfe Witten  mit die Lebenshilfe Bochum, der Christopherus-Lebensgemeinschaft sowie die Caritas.

Fünf Vertreter der großen Parteien aus Bundes- und Landespolitik stellten sich den Fragen des geladenen Fachpublikums. Erschienen waren Ulrich Alda, Mitglied des Landtags für die FDP, Markus Kurth, Mitglied des Bundestags für Bündnis 90/Grüne, Simon Nowack, Landtagskandidat für die CDU, Kathrin Vogler, Mitglied des Bundestags für DIE LINKE, und Waltraud Wolff, Mitglied des Bundestags für die SPD. Als Vertreter der Verbände sprachen Herbert Frings von der Lebenshilfe NRW, Thomas Tenambergen vom Paritätischen NRW und Ute Engelhard von der Franz Sales gGmbH.

Kontroverse Meinungen gab es unter anderem bei dem Thema "Poolen", welches die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen bezeichnet.

Diese Regelung sehen Fachleute als problematisch an – bei Leistungen wie Beförderung oder gemeinsamer Unterstützung in der Schule sei dies zwar möglich und sinnvoll. Anders verhalte es sich aber im Bereich Wohnen und Freizeit. Hier müsse die Selbstbestimmung des Einzelnen in jedem Falle mehr gelten als das finanzielle System des Poolens. Hier stimmten die Politiker einhellig zu. „Poolen beim Wohnen ist ein NoGo!“, erkärte Waltraud Wolff sehr bestimmt: „Jeder hat ein Recht, so zu wohnen, wie er will.“ Und auch Kathrin Vogler von der Linken zeigte eine klare Linie: „Da sind wir ganz auf Ihrer Seite. Die persönliche Selbstbestimmung muss auch in der Freizeit gewährleistet sein.“


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