Hilfe bei Familienzusammenführung

Im Februar erschien Frau S. aus Rheinland-Pfalz im Wahlkreisbüro. Sie stammt aus dem Kosovo und hat im Mai des vergangenen Jahres im Kreis Steinfurt geheiratet. Ihr Ehemann ist ebenfalls aus dem Kosovo und arbeitet seit ca. 10 Jahren in Deutschland.

Frau S. verfügte bis dato nur über eine Duldung des Aufenthaltes, mit dieser ist es ihr aber nicht gestattet, zu ihrem Ehemann zu reisen oder womöglich mit ihm zusammenzuleben, was sich Frau S. verständlicherweise wünscht.

Trotz erbrachter Nachweise des Ehemannes über ein für beide ausreichendes Gehalt hatten die zuständigen Kreisbehörden in Rheinland-Pfalz es in über einem halben Jahr nicht geschafft, Frau S. die Aufenthaltserlaubnis, die ihr ganz offensichtlich zusteht, auszustellen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis wäre eine sogenannte Umverteilung von Frau S. zu ihrem Ehemann in den Kreis Steinfurt sofort möglich. Der Kreis Steinfurt hat dieser Umverteilung auch schon im Vorwege zugestimmt.

Kathrin Vogler nahm mit der Ausländerbehörde des verantwortlichen Kreises in Rheinland-Pfalz Kontakt auf und bat dort um zügige Bearbeitung des Falls. Nach diesem Anruf vergingen noch rund 14 Tage, bis die Aufenthaltserlaubnis für Frau S. vorlag. Das Ehepaar lebt nun im Kreis Steinfurt und erwartet demnächst sein erstes Kind.

 

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