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Strafverfahren gegen Guttenberg eingestellt – Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof an Kathrin Vogler

Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Hof das Ermittlungsverfahren gegen Karl Theodor zu Guttenberg gegen Zahlung von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Das geschah passend zum Veröffentlichungstermin eines Interviewbuchs, in dem sich Guttenberg nicht nur uneinsichtig zeigt, sondern selbst denjenigen, die ihn damals trotz der Offensichtlichkeit des Plagiats unterstützt hatten, in den Rücken fällt. Als eine der KlägerInnen hat Kathrin Vogler ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof erhalten, in dem diese über die Einstellung des Verfahrens informiert.

Nach Bekanntwerden des Betrugsverdachts gegen den damaligen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hatte Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der LINKE, bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth Strafantrag gestellt. "Betrug und Täuschung bei akademischen Titeln ist auch für Adlige kein Kavaliersdelikt", hatte Kathrin Vogler ihre Anzeige gegen "Googleberg" damals begründet.

Vogler hatte in der Vergangenheit bereits den Titelbetrug des CDU-Abgeordneten Dieter Jasper zum Thema gemacht, der während des Bundestagswahlkampfs 2009 einen illegal käuflich erworbenen Doktortitel führte.

Zur Causa Guttenberg erkärte sie damals: "Guttenberg ist kein Einzelfall in der Union. Die Bedeutung von akademischen Titeln für die politische Karriere treibt bei CDU und CSU absurde Blüten. Ohne Doktortitel scheint man sich dort gewissermaßen nackt zu fühlen. Auf der anderen Seite ist das Unrechtsbewusstsein für Betrug und Täuschung offenbar massiv unterentwickelt, selbst bei Juristen wie Guttenberg. Bei Hinterbänklern ohne juristische Vorbildung kann man vielleicht noch nachsichtig sein, aber ein Verteidigungsminister, der Recht und Unrecht nicht unterscheiden kann, ist absolut untragbar."

Schreiben der Staatsanwaltschaft Hof


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