Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages macht deutlich: Keine Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen!

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen, die davon keinen individuellen Nutzen haben, kommt einer Verzwecklichung des Menschen dar und ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Mit einer Öffnung der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen muss äußerst sensibel umgegangen werden. Es besteht kein Bedarf, das geltende Verbot einer solchen Forschung aufzuweichen, daran muss weiter festgehalten werden.

Die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen, die davon keinen individuellen Nutzen haben, kommt einer Verzwecklichung des Menschen dar und ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Mit einer Öffnung der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen muss äußerst sensibel umgegangen werden. Es besteht kein Bedarf, das geltende Verbot einer solchen Forschung aufzuweichen, daran muss weiter festgehalten werden.

Dies ist das Ergebnis der Anhörung zur „fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen“, die am Mittwoch im Gesundheitsausschuss stattfand.

Ursprünglich hätte die geplante Forschung an Menschen mit Demenz Ende September auf der Tagesordnung des Bundestages gestanden. Fachleute und Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben aber gegen diese vorgesehene Regelung so große Bedenken angemeldet, dass auf Initiative der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche (Grüne), Ulla Schmidt (SPD), Uwe Schummer (CDU) und Kathrin Vogler (Linke) eine Anhörung zu diesem ethisch sehr brisanten Thema durchgeführt wurde. Der Änderungsantrag um die Abgeordneten Schulz-Asche, Schmidt, Schummer und Vogler konnte die meisten Unterstützerinnen und Unterstützer um sich vereinen. Dennoch legte der Gesundheitsausschuss fest, dass Rede- und Fragezeiten sowie die Anzahl der Sachverständigen gleichmäßig auf alle Änderungsanträge aufgeteilt wurden. Die bewährte Tradition bei fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen, dass Rede- und Fragezeiten sowie Sachverständigen-Anzahl proportional nach der jeweiligen Zahl der Unterstützer zugeteilt werden, wurde somit bewusst ausgehebelt.

Auch die sechs Sachverständigen der Befürworter einer Gesetzesänderung konnten nicht überzeugend darlegen, wie eine Patientenverfügung spezifisch ausgestaltet sein müsste, um einen ausreichenden Schutz für den Probanden bzw. die Probandin zu bieten. Die Verfügung sei weder praktikabel noch entspreche sie geltenden medizinischen und ethischen Standard klinischer Forschung, so die Einschätzung von Prof. Nagel.

Es wurde klar, dass es keinerlei Ausstiegsoptionen für Proband/innen nach einmal erklärter Einwilligung in die Forschungsmaßnahme gibt. Das Recht jederzeit ohne Begründung und Nachteile die Studienteilnahme zu beenden, könnte somit nicht gewährleistet werden. Forschungsethische Grundsätze dürfen aber nicht zur Disposition stehen, so Prof. Lob-Hüdepohl.

Auch wurde deutlich, dass es keine ausreichende Beratung durch Ärztinnen und Ärzte geben könne. Für eine gute Aufklärung bedürfe es zum Schutz der Ärztinnen und Ärzte einer Anleitung mit verlässlichem Wortlaut, diese könne es aber nicht geben, wenn das Forschungsdesign nicht klar sei, so Prof. Lob-Hüdepohl weiter.

Prof. Pantel machte als Praktiker deutlich, dass medizinischer Fortschritt nicht behindert werde, wenn fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen wie bisher verboten bleibt.

Die Befürworter einer solchen Öffnung argumentierten, dass eine Forschung auch an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen notwendig sei, um etwa eine halbwegs rationale Bestimmung einer Medikation für diese Personengruppe künftig festlegen zu können. Auf Nachfrage konnten sie aber keine konkreten Studien liefern, die eine Öffnung zwingend notwendig machen würden. Prof. Pantel warnte zudem eindringlich davor, die Risiken und Belastungen durch Arzneimittelstudien gerade für Demenzpatienten - nicht wie in der Debatte versucht - zu verharmlosen. In vielen Studien sind massive Eingriffe in die Freiheitsrechte, wie Fixierungen oder Eingriffe in den gewohnten Tagesablauf nötig. Für Nichteinwilligungsfähige kann diese Situation nicht selten zu Panik führen.

Die Anhörung machte deutlich: es gibt zu viele offene Fragen, um den Schutz dieser höchst vulnerablen Personengruppe aufzuweichen und eine Änderung der Gesetzeslage zu befürworten! Und deshalb plädieren wir dafür, dass die geltende Rechtslage beibehalten wird.