Arzneimittel: Streichung der Umsatzschwelle kritisiert

Irene Berres/spiegel.de

Am 9. März 2017 titelte Spiegel.de "Pharma-Erfolg - Wie die Preisbremse aus dem Arzneigesetz verschwand" und berichtete über das umstrittene Gesetz zur Stärkung der Arzneimittel­versorgung für die etwa 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. Auf besonders viel Kritik stieß dabei eine Änderung in der Gesetzesnovelle.

Die geplante Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro wurde gestrichen. Sobald ein Präparat diese Marke im ersten Jahr nach Markteinführung des Medikamentes erreicht hätte, sollte der zwischen Hersteller und gesetzlicher Krankenversicherung ausgehandelte, niedrigere Erstattungs­betrag rückwirkend gelten. Zudem wurde die zunächst geplante Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag gestrichen.

Der Erstattungsbetrag wird zwischen Hersteller und der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb eines Jahres ausgehandelt. In dieser Zeit kann der Hersteller den Preis grundsätzlich selbst festlegen. Über den Umsatz von 250 Millionen Euro kommen im ersten Jahr nur wenige neue Präparate.

Entsprechende Kritik kam von Kathrin Vogler:

"Die Möglichkeit, den Preis im ersten Jahr frei festzulegen, schafft einen starken Anreiz für die Unternehmen, diesen so hoch wie möglich anzusetzen und durch intensives Marketing Ärzte zu motivieren, schnell viele Patienten auf das neue Mittel einzustellen - unabhängig davon, ob das Medikament ihnen wirklich besser hilft als andere, günstigere."

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