eCard: Traum der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird zum Alptraum

Mit dem neuen E-Health-Gesetz (18/5293) will die Bundesregierung nun den Turbo bei der elektronischen Gesundheitskarte zünden, einerseits über gesetzlich festgelegte Fristen für die Einführung neuer Komponenten und neuer Anwendungen sowie andererseits über Sanktionen im Falle weiterer Verzögerungen. Zudem soll eine Telematikinfrastruktur mit einer Vernetzung von Hunderttausenden von Computern bei ÄrztInnen, Krankenkassen, Apotheken und Kliniken vorangetrieben werden. Ein neuer Markt, auf dem satte Gewinne erwirtschaftet werden – finanziert durch die gesetzlich Versicherten.

Mit dem neuen E-Health-Gesetz (18/5293) will die Bundesregierung nun den Turbo bei der elektronischen Gesundheitskarte zünden, einerseits über gesetzlich festgelegte Fristen für die Einführung neuer Komponenten und neuer Anwendungen sowie andererseits über Sanktionen im Falle weiterer Verzögerungen. Zudem soll eine Telematikinfrastruktur mit einer Vernetzung von Hunderttausenden von Computern bei ÄrztInnen, Krankenkassen, Apotheken und Kliniken vorangetrieben werden. Ein neuer Markt, auf dem satte Gewinne erwirtschaftet werden – finanziert durch die gesetzlich Versicherten.

Augen zu und durch – das scheint die Parole von Bundesregierung und Krankenkassen zu sein angesichts der nicht abreißenden Flut an Meldungen über Pannen, Datenschutzgefahren und Kostenexplosionen bei der elektronischen Gesundheitskarte.

Am 4. November fand zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie zum Antrag der Linksfraktion „Elektronische Gesundheitskarte stoppen - Patientenorientierte Alternative entwickeln“ (18/3574) eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag statt. Die kritischen Äußerungen sind in der Videoaufzeichnung der Anhörung v.a. ab Minute 51 im Frageteil der Linksfraktion zu finden.

Einige Sachverständige unterstützten DIE LINKE in ihrer Einschätzung, dass die elektronische Gesundheitskarte keine Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bedeutet, im Gegenteil. Kai-Uwe Steffens vom AK Vorratsdatenspeicherung erklärte solch eine Struktur im Jahr 3 nach Snowden schlicht nicht mehr als zeitgemäß. Silke Lüder vom Bündnis "Stoppt-die-e-Card" verglich das Big-Data-Projekt mit einem Flugzeug, das man ohne Ziel und Landebahn gestartet hat. Doch wer sich weiterhin der Ausstellung einer eCard verweigert, soll zukünftig pro Arztbesuch fünf Euro Straf- oder Bearbeitungsgebühr für die Übermittlung einer Versicherungsbescheinigung bezahlen müssen.

Es wurde davor gewarnt, dass im Rahmen des Projekts eine Infrastruktur geschaffen wird, die bei geringem Nutzen für die Versicherten immense Risiken für die Datensicherheit mit sich bringt. Damit wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und ihr Zugang zu den eigenen Daten immer mehr untergraben.

Dabei laufen die Kosten für das Projekt mehr und mehr aus dem Ruder. Der durch die Sicherheitslücke notwendige Austausch der Lesegeräte für die E-Card in Arztpraxen wird im kommenden Jahr auf 100 Millionen Euro beziffert. Weil verpflichtende Schutzstandards für sensible Sozialdaten bei der Ausstellung der eCard nicht eingehalten werden, droht laut IT-Fachmann André Zilch wie bei VW eine Rückrufaktion für 70 Millionen eCards. Ohnehin kostet der mindestens alle fünf Jahre aus Sicherheitsgründen fällige Austausch der Karten jeweils 350 Millionen Euro, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen werden. Die Gesamtkosten für die Krankenkassen (also für die gesetzlich Versicherten) betragen bislang 1,3 Mrd. Euro. Eine interne Kosten/Nutzen-Analyse spricht sogar von bis zu 14 Mrd. Euro Gesamtkosten für zehn Jahre – Geld, das an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht wird.

Darum fordert DIE LINKE weiter: Stoppt die Card – Patientendaten in Patientenhand.