Falsches Foto auf der eCard ist nicht zwingend ein Behandlungshindernis
Ärzteblatt: „Auch wenn auf der eCard ein falsches Foto ist, können die Ärzte die Behandlung nicht verweigern. Und die Kosten gehen wie gewohnt zulasten der Krankenkassen.“ Diesen Schluss zieht die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler von der Fraktion Die Linke aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage. ...