Falsches Foto auf der eCard ist nicht zwingend ein Behandlungshindernis

Pressespiege; Ärzteblatt, scharf-links

Ärzteblatt: „Auch wenn auf der eCard ein falsches Foto ist, können die Ärzte die Behand­lung nicht verweigern. Und die Kosten gehen wie gewohnt zulasten der Kranken­kassen.“ Diesen Schluss zieht die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler von der Fraktion Die Linke aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage. ...