Zusatzbeiträge zum Jahr 2011

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//04578 - Es sollen Daten über Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) herausgefunden werden, die öffentlich kritisierbar sind. So z.B. die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V auf 0,00 Euro. Dies hat zur Folge, dass ALG-II-Bezieher die Zusatzbeiträge komplett selbst zahlen müssen.

Es sollen Daten über Zusatzbeiträge (Kopfpauschalen) herausgefunden werden, die öffentlich kritisierbar sind. So z.B. die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags nach § 242a SGB V auf 0,00 Euro. Dies hat zur Folge, dass ALG-II-Bezieher die Zusatzbeiträge komplett selbst zahlen müssen.

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