Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen kommt nur mühselig voran

Kathrin Vogler und DIE LINKE kämpfen schon seit Jahren darum, dass die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen gestärkt wird. Dazu müssen nicht nur Bestechung und Bestechlichkeit, sondern auch andere Formen der Vorteilsnahme und -gewährung unter Strafe gestellt werden.

Am 2.12.2015 wurde das Gesetz der Bundesregierung bei der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages prinzipiell als Fortschritt begrüßt, aber an vielen Details auch starke Kritik geübt.

Die Forderungen aus dem Antrag der LINKEN „Korruption im Gesundheitswesen effektiv bekämpfen“ (BT-Drs. 18/5452), die ebenfalls zur Debatte stehen, wurden von etlichen der insgesamt sieben Sachverständigen unterstützt.

Der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Dr. Peter Schneiderhan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes , erklärte, dass es bei Bestechung und Bestechlichkeit zwingend erforderlich sei, einen Tatnachweis zu führen, was oftmals schwer bis unmöglich sei. Denn dazu müsse eine „Unrechtsvereinbarung“, also eine Absprache von Leistung und Gegenleistung nachgewiesen werden.

Darum forderte Dr. Christiane Fischer, Ärztin und Geschäftsführerin der unbestechlichen Mediziner*innen MEZIS, dass nicht nur Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe gestellt werden, sondern auch Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Genau so ist dies bei Amtsträger*innen im öffentlichen Dienst bereits geregelt. Denn viel häufiger, als dass sie Bargeld als direkte Gegenleistung für eine Änderung des Verschreibungsverhaltens erhalten, werden Ärzt*innen zum Beispiel zu teuren Kongressen eingeladen und dort von bestimmten Präparaten „überzeugt“.

Dr. Meseke vom GKV-Spitzenverband lobte die Beharrlichkeit der Opposition, die Bekämpfung der Korruption auf der Agenda des Bundestages zu halten. Er unterstützt weitergehende Forderungen aus dem Antrag von Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE nach einem Hinweisgeber-Schutzgesetz und besonders qualifizierten (Schwerpunkt-)Staatsanwaltschaften ausdrücklich.