Bestechlichkeit von Ärzten muss effektiv unter Strafe gestellt werden

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB / Pressespiegel

„Wenn ein Arzt seinen Patienten Pillen verschreibt, weil die Pharmavertreterin ihm dafür Geld gibt und nicht weil es die beste Behandlung darstellt, dann muss das bestraft werden“, erklärt Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs. Vogler weiter:

„Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten ist kein Kavaliersdelikt. Weil das Patientenwohl enorm gefährdet wird, müssen wir da im Bundestag noch in dieser Legislatur ran. Auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesen gibt es jede Menge korrupter oder korruptionsähnlicher Verhaltensweisen: So halten viele Ärzte die Hand auf, wenn sie ihre Patienten in bestimmte Kliniken oder zu einem Hörgeräteakustiker schicken. Aber ein Arzt hat seine Therapieempfehlung daran auszurichten, was dem Patienten am meisten nützt, und nicht am Zusatznutzen für seinen Geldbeutel.“

Das BGH-Urteil verneint zwar, dass Kassenärzte und Mitarbeiter von Pharmaunternehmen nach dem geltenden Recht wegen Korruption bestraft werden können. Allerdings steht es dem Gesetzgeber frei,  Regelungen auf den Weg zu bringen, die die Korruption im Gesundheitswesen effektiv strafrechtlich ahnden.