Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen muss verbessert werden

Deutsche Apotheker Zeitung

Auf einer gut besuchten Veranstaltung des GKV-Spitzenverbands erläuterte Kathrin Vogler, was an dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen aus Sicht der LINKEN verbessert werden muss. Wenn nur Bestechlichkeit und Bestechung unter Strafe gestellt würde, müsste stets im Einzelfall nachgewiesen werden, dass ein Arzt für ein ganz bestimmtes Verschreibungsverhalten zugunsten einer Pharmafirma die Hand aufgehalten hat. Zielführend kann aber nur die Strafbarkeit für Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sein, um die Zuwendungen der Arzneimittelhersteller, das Sponsoring von Ärztefortbildungen und Geldleistungen für sogenannte Anwendungsbeobachtungen in den Griff zu bekommen.

Zudem darf es nicht dabei bleiben, dass nur Ärzteverbände und die Krankenkassen Strafantrag stellen dürfen. Dass die Korruption im Gesundheitswesen von der Bundesregierung im Wettbewerbsrecht geregelt werden soll, ist ein grundlegender Fehler. Denn dadurch werden nur geschädigte Mitbewerber (andere Pharmafirmen, Ärzte oder Krankenkassen) geschützt, aber das Vertrauen zwischen Arzt und Patient nicht.

In der Presse

Deutsche Apotheker Zeitung:

Klärungsbedarf beim Korruptions-Straftatbestand

Berlin - Grundsätzlich herrscht eine ungewohnt breite Einigkeit: Im Bundestag will man Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen. [...]

Dem stimmte Kathrin Vogler, bei der Linksfraktion Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, zu. Es würden neue Wege gesucht und Schlupflöcher gefunden werden, zeigte sie sich überzeugt. Zudem seien bislang zahlreiche Vermarktungselemente der Pharmaindustrie noch nicht berücksichtigt, weil bislang die Vorteilsnahme/-gewährung nicht erfasst sei, wie auch die Ärzteinitiative MEZIS bereits kritisiert hatte. Kostenlose Kongresse für Ärzte blieben straflos. In diesen Fällen sei weiterhin die Behauptung möglich, dass ein solcher Besuch in keinem Zusammenhang zu einer konkreten Verordnung stehe, bemängelte Vogler.

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