Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen sichern – Korruptives Verhalten effektiv bekämpfen

ANTRAG – Drucksache Nr. 17/12451

Der BGH hat entschieden, dass die Anti-Korruptionsparagraphen des StGB für niedergelassene Ärzt_innen nicht anwendbar sind. Wir nehmen diesen Beschluss zum Anlass, für korruptive Handlungen von Ärzt_innen die Strafbarkeit einzuführen. Zu diesen Handlungen zählen unter anderem das Annehmen von Vorteilen von Seiten der Pharmaindustrie. Umgekehrt soll auch das Gewähren von Vorteilen strafbar werden. Diese Regelungen sollen auch für angestellte und Privatärzt_innen gelten.