Mögliche Unsicherheiten beim gesetzlichen Sozialausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/13657

Der Sozialausgleich soll verhindern, dass Versicherte mehr als zwei Prozent ihres Bruttolohns für Zusatzbeiträge aufbringen müssen. Dabei wird ein so genannter durchschnittlicher Zusatzbeitrag herangezogen, der jährlich geschätzt wird. Damit tatsächlich gewährleistet ist, müssen die Schätzungen genau sein, jedoch lagen die Schätzungen für 2011 und 2012 weit daneben.