Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen

Rainer Woratschka/Tagesspiegel.de

 

In seiner Ausgabe vom 12. April 2016 berichtet der Tagesspiegel über das geplante Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen der Bundesregierung. Es ist nunmehr der dritte Versuch, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Dem Rechtsausschuss geht der Gesetzvorschlag zu weit und wurde entsprechend entschärft. Kritik dafür gibt es nicht nur in der SPD. Auch die Opposition kritisiert das Gesetz:

Vorgelegt werde eine "Schmalspurlösung", die das Vertrauen in die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen nicht stärke, sagt die Fraktionsexpertin der Linken, Kathrin Vogler. Nötig wäre es ihr zufolge, nicht nur nachgewiesene Korruption, sondern "jede ungerechtfertigte Vorteilsnahme und -gewährung" unter Strafe zu stellen. Dafür gebe es ein Vorbild: das Beamtenrecht. "Vom eigentlichen Zweck, Patientinnen und Patienten zu schützen, sind wir jetzt weiter entfernt denn je."

 

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