Schmalspur-Lösung hilft Patienten nicht

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

"Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung wird durch diese Schmalspur-Lösung nicht gestärkt. Vom eigentlichen Zweck, Patientinnen und Patienten zu schützen, sind wir jetzt weiter entfernt denn je. Das Gesetz droht so zu einem Feigenblatt zu werden."

Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, zu der Einigung der Koalition bei Korruption im Gesundheitswesen:

„Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung wird durch diese Schmalspur-Lösung nicht gestärkt. Es ist zwar richtig, keinen Bezug auf das Berufsrecht zu nehmen. Aber vom eigentlichen Zweck, Patientinnen und Patienten zu schützen, sind wir jetzt weiter entfernt denn je.“

Kathrin Vogler weiter: „Die Verortung der Regelung im Wettbewerbsrecht erweist sich als Geburtsfehler, der nicht durch kleine Korrekturen zu beheben ist. Stattdessen stehen jetzt nur noch der Schutz von Pharmaunternehmen vor Übervorteilung und die Ausgaben der Krankenkassen im Vordergrund. Das reicht bei weitem nicht aus. Das Gesetz droht so zu einem Feigenblatt zu werden, denn die Patientinnen und Patienten haben von dieser Regelung erst einmal nichts. Sie muss sich letztlich daran messen lassen, ob die heute bekannten Korruptionsformen wie verdeckte Verordnungsprämien effektiv bekämpft werden können. Der jetzt ausgehandelte „Kompromiss“ weicht die ursprünglich geplante, ohnehin unzulängliche Regelung weiter auf.

 

Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass nur ihr medizinischer Bedarf ausschlaggebend für die Verordnung etwa eines bestimmten Arzneimittels ist. Geschenke von der Industrie, egal in welcher Form, gefährden diese Unabhängigkeit auch dann, wenn nicht im Einzelfall eine Gesundheitsgefährdung nachgewiesen werden kann. Unser Vorschlag ist daher, jede ungerechtfertigte Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit unter Strafe zu stellen, um die Unabhängigkeit von Ärztinnen und Ärzte wie anderer Leistungserbringerinnen und -erbringer zu schützen.“